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Garantie

Gewährleistung (Garantie)

Wir versichern, dass der von uns angefertigte Zahnersatz aus ausgesuchten, hochwertigen Materialien besteht und mit modernsten und präzisesten Verarbeitungstechniken hergestellt wird.

 Bei ordnungsgemässer Pflege und Gebrauch sowie der Wahrnehmung der halbjährlichen Kontrolluntersuchung bei dem konsultierten Zahnarzt geben wir nach Abnahme durch den Zahnarzt eine Zweijahres - Garantie auf Material und Verarbeitung bei allen Neuanfertigungen. Im Garantiefall kommen wir für die Kosten einer Reparatur, Neuanfertigung die auf Laborseite entstehen, auf. Diese, gegenüber der gesetzlichen Garantie erweiterte Gewährleistung, gewähren wir allerdings nur dann, wenn die Preise und Zahlungsbedingungen gem. obiger Ziffer 2 eingehalten sind.

 Ausgenommen von der Gewährleistung sind lediglich Schäden, die durch Medikamenteneinfluss, Genussmittel (Kaffee, Tee, Tabak pp) und die natürliche Veränderung der Mundraumsituation hervorgerufen werden (z.B. Sprünge in Kunststoffprothesen als Folge von Gewebsabbau), da wir hierauf keinen Einfluss nehmen können.

Zahntechnische Leistungen, die wir unterhalb der jeweils aktuellen Preisliste erbracht haben, unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung von sechs Monaten.